Prüfung von Stromerzeugern nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV-A3) / GUV-I 852
Wir führen die, durch die gesetzlichen Unfallkassen, vorgeschriebene Prüfung der elektrischen Sicherheit Ihres Stromerzeugers nach DGUV Vorschrift 3 durch.
Die Prüfung kann bei Ihnen vor Ort stattfinden oder Sie bringen den Stromerzeuger zu uns, je nach Transportmöglichkeit, Aufwand und den dabei anfallenden Kosten. Wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Zu unserem Leistungsumfang gehört natürlich auch die Erstellung eines detaillierten Prüfberichtes, welcher Ihnen ausgehändigt wird.
Sollten wir Fehler an dem Gerät feststellen, beraten wir Sie selbstverständlich gerne und umfassend bezüglich einer Mängelbeseitigung.